Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Firma Mineralöle-Oberpfalz GmbH in Schwandorf.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um das Thema Mineralöle und speziell um Heizöl und Diesel geht.
Durch unsere hervorragenden Leistungen, die günstigen Preise und den freundlichen Service unserer Mitarbeiter haben wir es geschafft, unseren Kundenstamm auszubauen.
Wir sind an unserem Standort in der Libourne Allee 1 in Schwandorf für Sie jederzeit erreichbar um Ihre Bestellungen für Heizöl oder Diesellieferungen entgegenzunehmen.
Außerdem bieten wir Ihnen einen:
Das Team der Mineralöl-Oberpfalz-GmbH freut sich schon heute über Ihren Besuch oder Ihre telefonisch, per Fax oder per E-Mail an uns gerichtete Bestellung.
Tel.: 09431-2823
Fax: 09431-799265
E-Mail: info@mineraloele-oberpfalz.de
Auf unserem Gelände in der Libourne Allee finden Sie eine hochmoderne Tankstelle mit Tankautomat.
Durch den Tankautomat ist es möglicht, ohne die Hilfe von unserem Personal zu tanken und dadurch Ihr Auto bis in die Abendstunden hinein mit Diesel zu füllen. Ein Service, den jeder unserer Kunden gerne in Anspruch nimmt. Des Weiteren gewähren wir Rabatte für Heizölkunden und Stammkunden.
Die Bezahlung der getankten Menge erfolgt über den Tankautomat und wird ohne weiteren Aufwand für Sie direkt von Ihrem Konto abgebucht.
Sollten Sie einen entsprechenden Vertrag mit uns abschließen, erhalten Sie am Monatsende über die getankte Mineralölabgabe eine Sammelrechnung zugesandt.
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen über günstige Konditionen verhandeln können.
Tel.: 09431-2823
Es ist unser größter Wunsch, alle unsere Kunden zufrieden zu stellen.
Deshalb haben wir uns darauf spezialisiert, unsere Mineralöle in der gesamten Oberpfalz auszuliefern. Diese Lieferung erfolgt mit unseren gesicherten Tanklastzügen und Sie können dabei von unserer jahrelangen Erfahrung profitieren.
Eine Bestellung bei uns sollte deshalb auch für Sie kein Problem sein, denn wir liefern Ihnen gerne und pünktlich Ihr
an den von Ihnen gewünschten Ort.
Sollten Sie Fragen zu Einzel- oder Sammellieferungen haben, dann rufen Sie uns doch bitte an. Gerne geben Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter Auskunft.
Als Großkunde oder Sammelbesteller erhalten Sie außerdem einen zusätzlichen Rabatt.
Tel.: 09431-2823
Unsere zuvorkommenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die alle Ihre Wünsche gerne erfüllen und Anregungen entgegennehmen, möchten sich auf dieser Seite vorstellen:
Herr Hubert Dorrer (Geschäftsführer)
Herr Alessandro De Luca (Geschäftsführer)
Herr Wolfgang Amann (Disponent)
Außerdem gehören zu unserem Team die drei bewährten Bürodamen
Frau Bianka Brüning
Frau Manuela Ziegler
Frau Regina Schneeberger
und unser geschätzer Kollege Herr Dimitri Schröder (Tankwagenfahrer)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Mineralöle Oberpfalz GmbH:
1. Allgemeines
(1) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere
sämtlichen Angebote und Verträge über die Lieferung von Produkten und
Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten aufgrund schriftlicher oder
mündlicher Bestellungen auch für alle zukünftigen Geschäfte
zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines Hinweises auf die
Bedingungen bedarf. Abweichende Vereinbarungen, sowie Nebenabreden
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil
zu werden.
(2) Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages unwirksam, dessen
Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
(3) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag ab
Einführung der Änderung.
(4) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.
(5) Nachfolgende Bedingungen sollen die gesetzlichen Regelungen ergänzen.
2. Vertragsabschluß
Die Mineralöle Oberpfalz GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Mineralöle Oberpfalz GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Mineralöle Oberpfalz GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Mineralöle Oberpfalz GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
3. Preise
(1) Unsere Preise enthalten nicht die Mehrwertsteuer. Sie ist in jeweils gesetzlich
geltender Höhe hinzuzurechnen.
(2) Bei den von uns angebotenen Preisen handelt es sich um Tagespreise.
(3) Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Berechnung der Ware zu
unseren am Liefertag geltenden Preise.
(4) Werden bis dahin die auf Erzeugung, Umsatz und Transport liegenden Lasten
wie Zölle, Steuern, Frachten erhöht oder neu begründet, so erhöht sich der
vom Käufer zu zahlende Kaufpreis entsprechend.
(5) Bei frachtfreier Lieferung gilt der vereinbarte Kaufpreis nur unter der
Voraussetzung unbehinderten Transports.
(6) Bei einer wesentlichen Erhöhung der Preise unserer Vorlieferanten oder unserer
Herstellungskosten können wir verlangen, dass über den Preis neu verhandelt
wird. Im Nichteinigungsfalle sind wir berechtigt, unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Der Käufer hat den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug bei Erhalt der
Rechnung zu bezahlen.
(2) Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an, Wechsel nur nach
besonderer Vereinbarung.
(3) Ein vereinbartes Zahlungsziel wird ab Lieferdatum gerechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle vom Käufer geschuldeten
Zahlungen und Leistungen sofort fällig zu stellen. Zu weiteren Lieferungen sind
wir in diesen Fällen nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Käufer nur einmalig
mit einer Zahlung in Verzug geraten war.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz vom Tage der Fälligkeit, bei Nichtkaufleuten in Höhe
von mindestens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vom Tage des Zugangs
der ersten Mahnung an, berechnet. Unsere sonstigen aus einem Zahlungsverzug
entstehenden gesetzlichen Rechte werden dadurch nicht berührt.
(6) Gegenüber unserem Zahlungsanspruch kann der Käufer nicht aufrechnen.
Eine Ausnahme gilt nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht hat nur der Nichtkaufmann und auch nur, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
(8) Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht inkassobevollmächtigt, Zahlungen,
die vom Kunden an solche Mitarbeiter geleistet werden, erfolgen nicht mit
schuldbefreiender Wirkung für den Kunden.
5. Lieferfrist
(1) Die Frist für Lieferungen oder Leistungen beginnt mit dem Ende des Tages, an
dem der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.
(2) Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum Versand gebracht oder
abgeholt worden ist. Falls die Lieferung sich aus Gründen, die der Käufer zu
vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist bei Versandbereitschaft der Ware als
eingehalten.
(3) Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen hat der Käufer uns schriftlich eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Frist ist er berechtigt, die
Abnahme der verspäteten Nachlieferung zu verweigern; für eventuelle
Schadenersatzansprüche gilt Ziffer II.
(4) Im Falle der von uns nicht verschuldeten Unterbrechung der Belieferung seitens
unserer Lieferanten sind Fristverletzungen von uns nicht zu vertreten,
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Lieferung und Transport
Lieferung von Kraft- und Schmierstoffen, Heizöl und festen Brennstoffen. Dem vereinbarten Preis liegt die Bestellmenge zugrunde. Bei niedrigeren oder höheren Liefermengen erhöht oder ermäßigt sich der Preis nach den jeweils am Tage der Bestellung geltenden Staffelpreisen der Mineralöle Oberpfalz GmbH. Zusätzlich gilt bei Lieferungen an Unternehmer: werden Frachten, Zölle, Steuern und dgl. nach Vertragsschluss erhöht, neu eingeführt, ermäßigt oder fallen sie weg, dann erhöht oder ermäßigt sich der Kaufpreis entsprechend. Für bestimmte Temperaturen der Ware wird nicht gehaftet.
7. Feststellung
Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Tankwagen, Fässern, Kanistern und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager-/Werk des Verkäufers durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen das Volumen am Bestimmungsort mittels geeichter Messeinrichtung am Tankwagen festgestellt wird.
8. Lieferstörungen
(1) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(2) Wir sind nur zur Lieferung aus eigener Produktion und den uns tatsächlich zur
Verfügung stehenden Mengen verpflichtet.
(3) Bei höherer Gewalt oder bei sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen
außerhalb unseres Einflussbereiches oder des Einflussbereiches unseres
Lieferanten (z. B. Krieg, kriegsähnliche Zustände, Ausfuhr, Sperrung der
normalen Schifffahrtswege, Unterbrechung oder Stilllegung der Pipeline oder
sonstige Behinderungen oder Verzögerungen in der Beförderung, mangelnde
Rohstoffzufuhr, Betriebsstörungen in den Raffinerien oder in den
Herstellungsbetrieben, Streiks), die eine Lieferung unmöglich machen oder
wesentlich erschweren oder eine vollständige oder rechtzeitige Lieferung nicht
ermöglichen, können wir, selbst wenn wir uns bereits im Verzug befanden, auf
die Dauer der Behinderung die Lieferung einstellen oder einschränken. Das
gleiche gilt auch, wenn wir aufgrund markttechnischer Gegebenheiten zu
einer Veränderung des Raffineriedurchsatzes gezwungen sind und uns
infolgedessen die Lieferung unzumutbar wird. Daneben sind wir nach unserer
Wahl auch berechtigt, vom Vertrag sofort oder später ganz oder teilweise
zurückzutreten. Der Käufer kann zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung
nicht erklären, ob wir zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern wollen.
(4) Führen die Ereignisse der vorerwähnten Art zu einer wesentlichen Erhöhung
unserer Gestehungskosten, so können wir den Preis ? auch bei Vereinbarung
eines Festpreises ? entsprechend erhöhen. Der Käufer kann die Preiserhöhung
ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn für ihn die Übernahme der
Mehrkosten eine unzumutbare Härte darstellt.
(5) Wir sind im Falle des Abs. 3 und 4 weder bei einem eigenen Rücktritt noch bei
einem Rücktritt des Käufers zur Leistung von Schadenersatz oder zur
Nachlieferung verpflichtet.
9. Qualitätsreklamationen und Gewährleistungsansprüche
(1) Handelsüblich zulässig und technisch unvermeidbare Schwankungen in
Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
(2) Die Feststellung von offenen und versteckten Mängeln oder das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften muss uns unverzüglich, jedoch spätestens 5 Tage
nach Feststellung, schriftlich gemeldet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass
der Abnehmer die Ware seinerseits weiterleitet.
(3) Weitere Voraussetzung für Erhebung einer Mängelrüge ist, dass die Ware
noch unvermischt ist und uns die Möglichkeit der Nachprüfung erhalten bleibt.
Proben gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen Eigenschaften der
beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wurde, uns von einer
einwandfreien Probeentnahme zu überzeugen. Die Probe muss mindestens vier
Liter betragen.
(4) Der Käufer hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere
die vereinbarten Zahlungsbedingungen, im Falle einer Schlechtlieferung
einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, darf der Käufer
Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
(5) Im Falle einer mangelhaften Lieferung besteht zunächst ein Anspruch des
Käufers nur auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
(6) Zur Ersatzlieferung hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit
zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Verpflichtung zur
Ersatzlieferung befreit.
(7) Lassen wir eine vom Käufer gestellte angemessene Nachfrist verstreichen,
ohne dass die Ersatzlieferung geleistet wurde, oder schlägt die Ersatzlieferung
fehl, so hat er das Recht auf Minderung, Rücktritt und/oder Schadenersatz
nach den gesetzlichen Bestimmungen und den folgenden Ausführungen.
(8) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, soweit nicht der
Gesetzgeber zwingend längere Fristen vorschreibt.
10. Haftung, Schadenersatz
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produktionsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
(3) Soweit dem Käufer nach dieser Regelung Schadenersatzansprüche zustehen,
verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden
Verjährungsfrist gemäß Ziffer 9 (8).
(4) Der Käufer hat die für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte notwendigen
Maßnahmen und Feststellungen zu treffen und uns unverzüglich Mitteilung zu
machen.
11. Versicherung
Jegliche Versicherung wird durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers
vorgenommen.
12. Mineralölsteuern und Zölle
(1) Soll Ware auf Erlaubnisschein oder unversteuert geliefert werden, so hat uns
der Käufer einen gültigen Erlaubnisschein so zeitig zu übergeben, dass der am
Tage der Auslieferung bei uns vorliegt. Der Käufer hat uns von allen aus der
Verwendung oder etwaigen Ungültigkeit des Erlaubnisscheines sich
ergebenden Nachteilen freizustellen.
(2) Der Käufer haftet für die Einhaltung der von ihm und seinen Abnehmern zu
beachtenden Zoll- und Mineralölvorschriften.
13. Sicherheitsleistung bei Bonitätsverschlechterung
(1) Wir sind auch nach Abschluss des Vertrages bei einer Verschlechterung der
Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigt, zur Sicherung der uns aus den
Lieferungen erwachsenden Rechte eine ausreichende Sicherheitsleistung zu
verlangen. Erfolgt die Sicherheitsleistung innerhalb 1 Woche seit Aufforderung
nicht, so können wir die Ausführung des betreffenden Auftrages ablehnen,
ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Setzung einer Nachfrist bedarf.
(2) Wir sind bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Käufers auch befugt, sofortige Bezahlung aller sonstigen Forderungen
gegenüber dem Käufer, ohne Rücksicht auf entgegenstehende
Zahlungsbedingungen oder Zahlungsvereinbarungen, zu verlangen.
14. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wird die Ware mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so
erwerben wir an der Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns
gelieferten Waren zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere
Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, zu
gewähren sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen.
(3) Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnortwechsel hat uns der
Käufer unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zum
Einzug der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(5) Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(6) Sie können den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware
widerrufen. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn die Ware in einen leeren und
gereinigten Tank gefüllt wurde und es damit nicht zur Vermischung mit Restmengen
kommen konnte. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf
einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von
zwei Wochen erfolgen.
15. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat Steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
16. Inhalt des Onlineangebotes
Die Mineralöle Oberpfalz GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Mineralöle Oberpfalz GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Mineralöle Oberpfalz GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Mineralöle Oberpfalz GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
17. Verschiedenes
(1) In jedem Fall einer Änderung unserer Gesellschaftsform oder der völligen oder
teilweisen Übertragung unseres Geschäftes auf eine andere Firma sind wir
berechtigt, bestehende Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf die
neue bzw. andere Firma zu übertragen. Nichtkaufleuten wird bei
Schuldnerwechsel ein Rücktrittsrecht eingeräumt, das nur innerhalb von
2 Wochen nach Bekanntgabe durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden
kann. Tritt ein Schuldnerwechsel ein bei Verträgen, die zum Betrieb eines
Handelsgewerbes gehören, steht unserem Vertragspartner das
Kündigungsrecht der Nichtkaufleute zu, das er dann ausüben kann, wenn er
nachweist, dass er durch den Schuldnerwechsel in seinen berechtigten
Interessen beeinträchtigt wird.
(2) Uns gegenüber bestehende Rechte und Forderungen des Käufers können nur
mit unserer Zustimmung an Dritte übertragen werden.
(3) Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berühren nicht die
Wirksamkeit der übrigen Teile der Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die
Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung
ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Alle Rechtsbeziehungen zum Käufer unterstehen ausschließlich dem deutschen
Recht, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt.
(5) Ist der Käufer Kaufmann, so wird Schwandorf als Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag und im Zusammenhang mit seiner
Durchführung vereinbart.
18. Datenschutz
Wir speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und verarbeiten diese für betriebliche Zwecke. Wir sind berechtigt, die Daten des Käufers an Geschäftspartner, insbesondere Lieferanten und Spediteure, weiterzuleiten, sofern und soweit dieses zur Vertragsabwicklung mit dem Käufer erforderlich ist. Zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung pflegen wir einen Datenaustausch mit Kreditprüfungsgesellschaften, wie z.B. der Schufa oder Creditreform. Die schutzwürdigen Belange des Käufers werden dabei berücksichtigt.
Zur Kenntnis genommen:
Firma (Stempel):
Ort / Datum / Unterschrift
__________________________________
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 des MDstV: Hubert Dorrer und Alessandro De Luca
Mineralöle Oberpfalz GmbH
Pfaffenberg 6
92449 Steinberg am See
Geschäftsführer: Hubert Dorrer, Alessandro De Luca
Tel: 09431-2823
Fax: 09431-799265
email: info@mineraloele-oberpfalz.de
Umsatzsteuer ID: DE 267033935
Amtsgericht Amberg HRB Nr. 4465
GmbH beim Amtsgericht Amberg
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Haftungshinweise
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2. Rechtlicher Hinweis zu den dargestellten Links
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liefert Ihnen in der gesamten Oberpfalz Heizöl zum günstigen Tagespreis. Bestellen Sie unkompliziert, einfach telefonisch, per Fax oder E-Mail.
Aktueller Tagespreis für Heizöl (bei Abnahme von mind. 3000 Litern)
87,11 Cent p. L. (inkl. MwSt.)
Einmalige Gebühr für Anfahrt 18,92 Euro (inkl. MwSt.)
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